IndustrialPort hat in Kooperation mit der Hochschule Fresenius eine Heatmap für Logistikeignung entwickelt. Durch das Projekt wird dargelegt, welche der mehr als 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland sich für die Errichtung und den Betrieb von Logistikhallen eignen. 25 Experten aus Wirtschaft und Verwaltung kommentieren die Researchergebnisse und geben mehr Transparenz im Bereich Hallengebäude.
Mehr Details zur Heatmap und dem dazugehörigen Magazin:
www.heatmap-magazin.deDie Heatmap für Logistikeignung gibt es nicht nur in einer kostenfreien Basisversion sondern auch in einer Premiumvariante in Kooperation mit TÜV SÜD ImmoWert inkl. der durchschnittlichen Mietpreise für Hallengebäude auf Kreisebene. Zum Produkt
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der
IndustrialPort Real Estate GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Sascha Jolas, Peter Salostowitz
Taubenberg 28
65510 Idstein
Telefon: +49 6126 9769619
www.industrialport.de
Amtsgericht Wiesbaden HRA 9699
Kunden sind hierbei sowohl Datenlieferanten als auch Datenempfänger.
Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn IndustrialPort nicht ausdrücklich widerspricht.
Die hier vorliegenden AGB gelten sowohl für die Abfrage von Daten über das Portal www.industrialport.de als auch bei der Zur-Verfügung-Stellung von Daten, Auswertungen, Standortanalysen o.ä. Gutachten wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Natur in Papier- oder sonstiger Form (Datenträger u.a.). Die Durchführung jeder Datenabfrage gilt als Anerkennung der AGB in ihrer jeweiligen Fassung für die Dauer der gesamten Vertragsbeziehung zwischen IndustrialPort und dem Kunden. Ebenso gilt jedwede weitere Beauftragung zur Durchführung oben genannter Arbeiten als Anerkennung dieser AGB.
IndustrialPort stellt Daten entweder über die Internetseite www.industrialport.de zur Verfügung oder in einzelvertraglich vereinbarter Form (schriftlich, auf Datenträgern o.ä.). Die Verfügbarkeit der Daten über www.industrialport.de wird IndustrialPort nach bestem Wissen und Gewissen gewährleisten. IndustrialPort übernimmt jedoch keine Haftung für die Nichtverfügbarkeit von Daten aus Kapazitätsgründen, höherer Gewalt oder sonstigen Gründen. Die Zur-Verfügung-Stellung sonstiger Daten, Gutachten, Analysen o.ä. wird IndustrialPort in der im Einzelvertrag vereinbarten Form vornehmen.
IndustrialPort geht bei von Vertragspartnern zur Verfügung gestellten Daten davon aus, dass diese der Wahrheit entsprechen und sie nach datenschutzrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß erhoben und übermittelt werden dürfen. Eine Unrichtigkeit des Datenbestandes von IndustrialPort die auf der Unrichtigkeit von aus öffentlichen oder nicht öffentlichen Verzeichnissen entnommenen Daten und/oder der Unrichtigkeit des Datenbestandes von Vertragspartnern beruht, hat IndustrialPort nicht zu vertreten.
Bei der Datenabfrage über www.industrialport.de erwirbt der Kunde das Recht, die abgerufenen Daten im einzelvertraglich vereinbarten Umfang für eigene Zwecke und vertraulich zu nutzen. Eine Weiterveräußerung der Daten ist grundsätzlich nicht gestattet und kann nur als einzelvertragliche Abrede vereinbart werden.
Nach Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, die Daten auf Wunsch von IndustrialPort herauszugeben bzw. diese unverzüglich zu löschen.
Bei anderweitiger Zur-Verfügung-Stellung, beispielsweise von Daten oder Daten in Gutachten, Auswertungen, Analysen o.ä. erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht in der jeweils im einzelnen Vertrag beschriebenen Form. Hierzu gehört auch die weitere Nutzung von Daten nach Abschluss der vertraglichen Beziehungen und die Weiterverwendung in eigenen Schlussfolgerungen, Datenzusammenführungen, Auswertungen u.ä. des Kunden. Nach Maßgabe der einzelvertraglichen Abreden kann der Kunde hierbei auch das Recht erwerben, die von IndustrialPort gelieferten Daten, Analysen o.ä. weiter zu veräußern.
Der Kunde ist verantwortlich für die in seinem Einflussbereich genutzte IT-Infrastruktur sowie alle weiteren notwenigen und sicherheitsrelevanten Arbeitsgeräte. Bezüglich des Zugriffs auf die IT-Infrastruktur von IndustrialPort hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle zeitgemäßen technologischen, technischen und organisatorischen Sicherheitsstandards eingehalten werden, die seinem Einflussbereich unterliegen. Dies gilt insbesondere für den Schutz vor unberechtigten Zugriffen und der missbräuchlichen Verwendung der Daten.
Werden dem Kunden Zugangsdaten und/oder Benutzerkonten zur Verfügung gestellt hat er dafür Sorge zu tragen, dass in seiner Einflusssphäre eine genaue Zuordnung der Datenverarbeitung bzw. des Passwort- und Benutzerkontenzugangs zu natürlichen Personen möglich ist. Der Kunde ist verantwortlich für die Geheimhaltung der Zugangsdaten.
IndustrialPort wird sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes einhalten. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwendet. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, soweit dies nicht vertraglich vereinbart wurde. IndustrialPort versichert, die vom Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht dauert auch nach Beendigung des Vertrages an.
Der Kunde erklärt, keine personenbezogenen oder –beziehbaren Daten unter Einbeziehung der Produkte von IndustrialPort zu erzeugen oder erzeugen zu lassen, ohne hierfür über eine gesetzliche Erlaubnis oder die Einwilligung des von den Daten Betroffenen zu verfügen.
Der Kunde haftet IndustrialPort vollumfänglich für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von datenschutzrechtlichen Vorschriften entstehen. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, IndustrialPort bei Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern freizustellen.
Der Kunde hat IndustrialPort unverzüglich zu unterrichten, wenn die Richtigkeit der an IndustrialPort gelieferten Daten oder der von IndustrialPort zur Verfügung gestellten Daten seitens Dritter bestritten wird.
IndustrialPort wird gestattet, den Kunden in ihre Kundenreferenzliste aufzunehmen und ihn sowohl online als auch bei Kundenpräsentationen als Kunden zu nennen.
IndustrialPort ist bei Bekanntwerden von Gesetzesverstößen seitens des Kunden oder erheblichen oder mehrfachen Vertragsverletzungen berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne vorherige Ankündigung außerordentlich zu kündigen. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein solches droht.
Nach einer erfolgten, außerordentlichen Kündigung gelten die gleichen Pflichten, wie bei einer regulären Vertragsbeendigung (Datenrückgabe oder Löschung), soweit es sich um Daten, die aus einem Datenabruf über www.industrialport.de erhalten wurden handelt.
Nach erfolgter, außerordentlicher Kündigung von Vertragsbeziehungen, die individuell vereinbarte gutachterliche Stellungnahmen, Analysen o.ä. zum Gegenstand haben ist eine vollständige Datenrückgabe oder –löschung nur dann nicht vorzunehmen, wenn der vereinbarte Preis für alle bisher gelieferten oder begonnenen Arbeiten bereits gezahlt wurde. Erfolgt die außerordentliche Kündigung aufgrund von gesetzwidrigen Verhaltensweisen des Kunden (Verstoß gegen deutsches oder europäisches Recht), hat der Kunde alle gelieferten Daten, Analysen o.ä. unverzüglich und vollständig zurückzugeben oder zu löschen.
Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Im Falle des Verzugs ist IndustrialPort berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum, mindestens aber 8 % über dem Euribor zu verlangen. Wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt wurde, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder in sonstiger Weise eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt ist IndustrialPort berechtigt, sämtliche bis dahin bestehenden Forderungen einschließlich solcher, für die noch keine Rechnung gestellt wurde, fällig zu stellen.
IndustrialPort behält sich vor, nach mindestens dreimonatiger Vorankündigung die Preise zu erhöhen. Lehnt der Kunde die mitgeteilte Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Kenntnisnahme ab, gilt der neue Preis als vertraglich vereinbart. Im Falle einer Ablehnung des Kunden steht sowohl ihm also auch IndustrialPort ein Kündigungsrecht zu.
Macht der Kunde gegenüber IndustrialPort Mängel gleich welcher Art geltend, setzt dies voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Nach erfolgreicher Mängelrüge durch den Kunden wird IndustrialPort innerhalb einer Frist von 6 Monaten entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Daten Mängelbeseitigung leisten. Eine Preisminderung ist innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich. Ist nach Ablauf der Frist eine Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder aufgrund eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich gewesen, kann der Kunde den Preis im Verhältnis zur erbrachten Restleistung herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Kostenvorschussverlangen an IndustrialPort für die Selbstvornahme einer Mängelbeseitigung durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen.
IndustrialPort stellt lediglich eine Dienstleistung, die in der Zusammenführung von Daten besteht zur Verfügung und haftet dem Kunden gegenüber daher nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von Dritten erhaltenen Grunddaten. Lediglich für selbst erhobene Daten haftet IndustrialPort bis zur Höhe des im Vertrag festgelegten Preises.
Die mit der „Online Ertragswertermittlung für Hallenflächen (Industrial Valuation)“ ermittelten Ergebniswerte und Informationen beruhen auf den Angaben des Nutzers. Online-Immobilienbewertungen werden automatisch durchgeführt und unterliegen somit keiner Kontrolle durch IndustrialPort. Eine vor-Ort-Besichtigung des Wertermittlungsobjektes seitens IndustrialPort findet nicht statt. Auch werden von IndustrialPort keine weiter gehenden Untersuchungen bezüglich der Bausubstanz, der Genehmigungslage, eventuell vorhandener statischer Mängel, sowie Schädlingsbefall oder Altlasten durchgeführt. Deshalb übernimmt IndustrialPort für die Richtigkeit des ermittelten Wertes keine Haftung. Sollten die automatisch generierten und von IndustrialPort zur Verfügung gestellten Werte von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, besteht dennoch eine Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden.
IndustrialPort erbringt lediglich eine Dienstleistung, die den Kunden bei seiner Entscheidungsfindung unterstützen soll. Schlussfolgerungen oder Entscheidungen, die auch auf der Basis von IndustrialPort-Daten getroffen werden hat IndustrialPort nicht zu vertreten. IndustrialPort verweist ausdrücklich darauf, durch die Veröffentlichung keine individuelle Beratung zu leisten und dass durch diese keinesfalls eine fallbezogene Beratung ersetzt werden kann.
Der Kunde stellt IndustrialPort von jeder Haftung gegenüber Dritten frei. Erbringt IndustrialPort Dienstleistungen, die in der Erstellung von wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Gutachten bestehen, haftet IndustrialPort nicht für Schlussfolgerungen oder Entscheidungen, die auf dieser Basis vom Kunden getroffen werden.
IndustrialPort verpflichtet sich lediglich, die Methoden, die der Dienstleistung zugrunde liegen im Falle eines Gerichtsverfahrens offen zu legen. IndustrialPort erstellt sämtliche Gutachten, Stellungnahmen, Analysen o.ä. auf der Grundlage anerkannter, überprüfbarer Methoden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
IndustrialPort haftet für Ansprüche des Kunden ausschließlich nach dieser Klausel. Für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung seitens IndustrialPort beruhen, haftet IndustrialPort im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei vorsätzlichen Vertragsverletzungen haftet IndustrialPort nur für Hauptpflichten aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.
Der Kunde wird Ansprüche gegen IndustrialPort nicht an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht von vertraglich vereinbarten Zahlungen steht dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zu. Eine Aufrechnung mit anderen Ansprüchen oder Forderungen, die nicht das selbe Rechtsgeschäft betreffen ist ausgeschlossen.
Änderungen oder zusätzliche Abreden bedürfen der Schriftform. Das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis unterliegt ebenfalls der Schriftform.
IndustrialPort kann die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen nach vorheriger Ankündigung ändern. Die neuen Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als vereinbart, soweit der Kunde nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Gerichtsstand ist das für den Sitz von IndustrialPort zuständige Gericht. IndustrialPort ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
Stand: September 2014